Gesellschaftsrecht in Deutschland

Am Beginn der unternehmerischen Existenzgründung steht die Wahl der geeigneten Rechtsform.

Es stehen als Rechtsformen die Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft = GbR, oHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) zur Verfügung.

Aufgrund der Haftungsvorteile ist die GmbH die am weiten verbreitetste Rechtsform. Der Gründer hat sich nach Festlegung auf eine GmbH als geeignete Rechtsform mit zahlreichen Fragen auseinanderzusetzen:

  • Wieviel Kapital benötige ich für die Gründung einer GmbH?
  • Was ist bei dem Gesellschaftsvertrag zu beachten?
  • Welche Haftungsrisiken existieren in der Gründungsphase?
  • Welche Risiken bestehen für den Geschäftsführer?
  • In welchem Verhältnis stehen Geschäftsführer und Gesellschafter zueinander?
  • Welche Formalien und steuerlichen Verpflichtungen müssen beachtet werden?
  • Wie soll der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag gestaltet werden?
Später werden sich auch bei der gegründeten und bereits werbend tätigen GmbH neue Problemfelder auftun:
  • Welche Funktion hat die Gesellschafterversammlung?
  • Wie wird eine Gesellschafterversammlung richtig einberufen und durchgeführt?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen für Gesellschafter?
  • Welche Vorschriften müssen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen beachtet werden?
Besondere Vorsicht ist geboten bei der Gesellschaft in der Krise:
  • Wann muss der Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen?
  • Welche besonderen Risiken treffen den Geschäftsführer in der Insolvenz der Gesellschaft?
  • Wie kann sich der Geschäftsführer gegen diese Risiken versichern?