Vermögensteuer in Frankreich / Impôt de solidarité sur la fortune

+++ AKTUELL +++ BESTEUERUNG ERNEUT VERSCHÄRFT

Bekannt ist, dass Präsident Hollande zahlreiche Reformen angekündigt hatte. Aber welche sind umgesetzt worden und welche Auswirkungen haben Sie insb. für „Steuerausländer“? Am 17. August 2012 wurden die bereits vorher vom Verfassungsgericht bestätigten Gesetze veröffentlicht. Ab diesem Datum und danach gilt u.a. nun:

Erbschaften und Schenkungen: Die Erbschaftssteuerfreiheit für Ehegatten wurde beibehalten. Der Kinderfreibetrag wurde jedoch von € 159.325 auf € 100.000 gesenkt und die Freibeträge können nur noch alle 15 anstatt alle 10 Jahre erneuert werden.
Veräußerungsgewinne auf Immobilien: Nicht nur 30 Jahre Haltefrist, sondern auch unter bestimmten Voraussetzungen 15,5% Sozialabgaben zuzüglich auf den Mehrwert für EU-Steuerausländer (insgesamt also 34,5% Steuer) und nach wie vor der europarechtlich bedenkliche „Fiskalvertreter“.
Vermögensteuer: Hier gibt es eine Rückkehr zu den Vorjahren und die Vereinfachung der Vorregierung wird abgeschafft: Ab 2013 Besteuerung des Nettoreinvermögens ab € 800.000 (also z.B. der unbelastete Zweitwohnsitz) und die alten Steuersätze von 0,55%-1,8% sowie eine Sonderabgabe für Steuerpflichtige 2012. Für Steuerausländer gibt es keine Vergünstigungen – nur eine geschickte Vermögensgestaltung kann zu einer Reduzierung oder gar Vermeidung dieser Steuer führen.