Steuerrecht Frankreich (Umsatzsteuer / Aussensteuer)

Die Beziehungen eines Unternehmens zum Ausland werden immer vielfältiger und komplexer. Schon die bloße Warenlieferung an einen ausländischen Abnehmer kann insbesondere umsatzsteuerrechtlich zu Folgen führen, die der Unternehmer nicht erwartet. Dies gilt umso mehr bei Dienstleistungen, die über die Grenze erbracht werden.
In diesen und allen anderen denkbaren Fällen unternehmerischer oder privater Aktivität mit Auslandsbezug treten zahlreiche steuerrechtliche Fragestellungen und Fallen auf. Lassen Sie sich möglichst vor Festlegung der Strukturen Ihres Auslandsengagements von uns beraten.
Das französische Steuerrecht ist im Rahmen der Finanzplanung bei Investitionen jeglicher Art in Frankreich von größter Bedeutung. Doppelbesteuerungsfragen und Umsatzsteuer, Besteuerung von Unternehmen, selbständigen und unselbständigen Zweigniederlassungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten rund um private Vermögensfragen insbesondere für Erbschaften und Immobilien sollten vor jeder wesentlichen finanziellen Entscheidung äußerst gründlich überprüft werden.
Unsere Leistungen:
  • Steuerregistrierung
  • Klärung steuerlicher Fragen mit der Steuerverwaltung
  • Vertretung vor Steuerbehörden und in Finanzverfahren
  • Ermittlung steuerneutraler Gestaltungen, etwa bei Immobiliengeschäften, Fondsgestaltung, Beteiligungskäufe etc.
  • laufende Buchhaltung und Steuerberatung (in Kooperation mit französischen experts comptables)