Wir waren stets der Auffassung, dass Frankreich durch die Einführung der 15,5% Sozialabgaben auf Einnahmen und sonstige Erlöse aus Immobiliengeschäften für Steuerausländer ab dem Jahr 2012 gegen geltendes europäisches Recht verstößt.
Unter der Rechtssache Nummer 2013/4168 wurde Frankreich von der Europäischen Kommission verklagt.
Eine Entscheidung in diesem Verfahren ist in Kürze nicht zu erwarten, da Frankreich verlautbaren lassen hat, von seiner aktuellen Position nicht abzuweichen.
Hier ist anzuraten, gegen die Besteuerung/den Steuerbescheid vorsorglich Einspruch einzulegen und u.a. Aussetzung der Vollziehung und/oder Stundung zu beantragen, um den Bescheid „offen zu lassen“.
Sprechen Sie uns an!