Französisches und internationales Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in der steuerlichen und rechtlichen Beurteilung von internationalen Nachlässen und Nachlassplanung einschließlich der Unternehmensnachfolge.

  • Begleitung von Nachfolgeplanungen unter steuerlichen Gesichtspunkten
    • Prüfung der geringstmöglichen steuerlichen Belastung
    • Erstellung von Alternativkonzepten zur Senkung der steuerlichen Belastung
    • Beratung zur Verlagerung von Vermögensinteressen und Wohnsitz, pp.
    • Gestaltung von Verfügungen zu Lebzeiten und letztwilligen Anordnungen

+++ AKTUELL +++ BESTEUERUNG ERNEUT VERSCHÄRFT
Die durch Präsident Hollande geplante Gesetzesänderung wurde auf den Weg gebracht: Der Kinderfreibetrag wird auf 100.000 EURO herabgesetzt und der Freibetrag kann nur noch alle 15 Jahre erneuert werden!+++

 

+++Keine Anrechnung französischer Erbschaftsteuer+++

Vor Inkrafttreten des deutsch-französischen ErbSt-DBA am 03.04.2009 kann französische Erbschaftsteuer auf französisches Kapitalvermögen auf die anteilige deutsche Erbschaftsteuer nicht angerechnet werden. Siehe hierzu die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21.12.2011.