Internationales Steuerrecht

Menschen und Unternehmen bewegen sich zunehmend im internationalen Umfeld. Sowohl das international agierende deutsche Unternehmen, als auch das ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland, muss sich mit einer Fülle an steuerrechtlichen Sondervorschriften auseinander setzen.

Sind Sie als Privatperson im Ausland tätig, besitzen dort Immobilien oder treten ein ausländisches Erbe an, erkennen Sie, dass die Steuern in verschiedenen Ländern nicht aufeinander abgestimmt sind.

Die Fehlerquote bei Steuerbescheiden mit Auslandsbezug ist hoch, weil die zur Bearbeitung der Materie erforderlichen Kompetenzen nicht im Rahmen der regulären Ausbildung bei Finanzbehörden und Beratern vermittelt werden. Die sichere Bearbeitung von Fällen aus dem internationalen Steuerrecht erfordert eine umfangreiche theoretische Ausbildung und über Jahre erworbene praktische Kenntnisse. Um dieses Spezialgebiet abdecken zu können, habe ich den Lehrgang zum Fachberater für Internationales Steuerrecht erfolgreich absolviert.

  • Umsatzsteuer international
  • Außensteuerrecht
  • Optimierung der Steuerbelastung bei Wegzug in andere Staaten
  • Vermeidung der Anwendbarkeit von Anti-Missbrauchs-Regelungen

 

  • Recht der Doppelbesteuerung – Nutzung der Regelungen zur Senkung der Steuerquote
  • Internationale Bezüge von Unternehmensumwandlungen
  • Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft
  • Verrechnungspreise
  • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Internationale Erbschaften