Bereits im Jahre 1996 habe ich damit begonnen, mich auf das französische Zivilrecht aus dem Blickwinkel deutscher, österreichischer und Schweizer Mandanten zu spezialisieren. Seit 2003 führe ich auch die Zusatzqualifikation „Ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache“.
Aus unseren Niederlassungen in Hamburg und Berlin betreue ich vornehmlich den Standort in Cannes an der Côte d’Azur (Département Alpes-Maritimes) und die umliegenden Regionen von Nizza bis Saint Tropez. Durch Kooperationen reicht unserer Wirkungskreis auch von Paris bis Toulouse und Bordeaux und selbstverständlich auch in anderen französischen Städten.
Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen Notaren, Finanzierern, Immobilienmaklern etc. ermöglich effiziente und auf den Punkt gebrachte juristische und steuerliche Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des französischen Immobilienrechts, Erbrechts und Steuerrechts.
Für Unternehmen habe ich mich insbesondere auf das französische Arbeitsrecht spezialisiert. Ich lege wert darauf, dass meine Mandanten das französische System aus der Sicht eines „ausländischen Arbeitgebers“ nachvollziehen können und die Unterschiede und Gefahren zum eigenen Recht präventiv erkennen.
Ich biete als einer der wenigen deutschen Dienstleister die Abwicklung aller Fragen rund um das französische Sozialversicherungssytsem an und habe mich auf die Erstellung von französischen Gehaltsabrechungen für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich spezialisiert.
Schwerpunkte der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten sind:
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französisches Individual- und Kollektivarbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
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französisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht;
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französisches Immobilienrecht und damit zusammenhängende Rechtsfragen;
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französisches und internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht;
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steuerrechtliche Beratung und Gestaltung rund um Vermögensfragen in Frankreich sowie im internationalen Kontext (family office)