Wir sind auf den deutsch-französischen Rechtsverkehr spezialisiert und haben umfassende Erfahrung mit der Geltendmachung und Durchsetzung offener Forderungen.
Wichtig ist hierbei u.a.
- Forderungssicherung durch Vertragsgestaltung, z.B. Vereinbarung von Pfandrechten, Eigentumsvorbehalten, Forderungsabtretungen, Abtretung von Geschäftsanteilen etc.
- Schiedsgerichtsklauseln anstelle der Vereinbarung staatlicher Gerichte
- aktives Forderungsmanagement
- Bonitätsprüfungen
- psychologisch ausgefeilte Verhandlungen mit dem Schuldner
- Abgabe notarieller Schuldanerkenntnisse anstelle aufwändiger Gerichtsverfahren
- Sicherung von Vermögenswerten durch Arrest
- Vertretung in Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren
- ADR / Mediation
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Schuldtitel, Exequaturverfahren nach der VO (EG) Nr. 44/2001
- effektive Zwangsvollstreckung durch private Gerichtsvollzieher