Der Erwerb einer Eigentumswohnung ist vor allem in großstädtischen Ballungsgebieten die bevorzugte Form zur Schaffung von Immobilienvermögen.
Rechtsdogmatisch beinhaltet das WEG eine Durchbrechung des im Bürgerlichen Rechts verankerten Grundsatzes, dass eine Sonderrechtsfähigkeit von Gebäuden und Gebäudeteilen nicht möglich ist. Dieser Grundsatz ist durch das WEG insoweit durchbrochen, als dort die Bildung eines besonderen Eigentums an einzelnen Raumeinheiten ermöglicht wird und zwar primär als Miteigentum nach Bruchteilen, wobei mit jedem Miteigentumsanteil Sondereigentum (z. B. Teileigentum) an bestimmten Raumeinheiten verbunden ist.
Zweckmäßigerweise sollte diese Aufklärung vor Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgen. Wie die Praxis jedoch zeigt, werden zahlreiche Erwerber erst nach dem Erwerb des Wohnungseigentums mit den maßgeblichen Problemen einer Wohnungseigentümergemeinschaft konfrontiert.
Der Erwerber sollte sich jedoch vorab informieren, z. B. zu den Themen:
- Begründung, Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Hausverwaltung
- Wohnungseigentümerversammlung
- Welche vertraglichen Ansprüche stehen mir zu und kann ich diese allein geltend machen?
- Wie und wie lange kann ein Versammlungsbeschluss angefochten werden?
- Was ist ein Zitterbeschluss?
- Was heißt Sondernutzung?
- Welche Besonderheiten gelten für bauliche Veränderungen?