Rechtsanwalt Stefan Kesting ist seit über 20 Jahren mit Spezialisierung im französischen Recht tätig und vertritt deutsche, österreichische, Schweizer und französische Mandanten aus unseren Niederlassungen in Hamburg, Berlin und Cannes. Seit 2003 besteht die Zusatzqualifikation „Ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache“.
Schwerpunkte der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten sind:
- französisches Individual- und Kollektivarbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
- französisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht;
- französisches Immobilienrecht und damit zusammenhängende Rechtsfragen;
- französisches und internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht,
- Abwicklung von Verkehrsunfällen in Frankreich sowie
- steuerrechtliche Beratung und Gestaltung rund um Vermögensfragen in Frankreich sowie im internationalen Kontext.