Betreuung von Rentnern im Ausland

Das Finanzamt Neubrandenburg fordert Steuererklärung von Auslandsrentnern. Auslandsrentnern drohen erhebliche Steuernachzahlungen auf die Rente.

In letzter Zeit sind Rentner und Rentnerinnen im Ausland vom Finanzamt Neubrandenburg zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden. Teilweise wurden Bescheide im Wege der Schätzung erstellt.

Bei Abgabe der Erklärungen sind nicht nur die eingegangen Geldzahlungen, sondern auch rechtliche Aspekte wie etwa Bedürftigkeit und Freibeträge, aber auch die Regelungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Die Erstellung der Erklärungen erfolgt unter transparenten Kostenvorgaben.

Ist ein Steuerbescheid bereits ergangen, so kann innerhalb einer Rechtsbehelfsfrist Einspruch eingelegt werden. Hier besteht die Möglichkeit, unzutreffende Schätzungen zu korrigieren und rechtliche Fehleinschätzungen des Finanzamtes Neubrandenburg zu ändern.

Das Besteuerungsverfahren der Rentner im Ausland ist im hohen Maße fehleranfällig, weil innerhalb der Behörde die unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen mit nahezu allen wichtigen Staaten der Erde einschließlich der jeweiligen Gerichtsurteile zu diesen innerhalb eines Massenverfahrens unter Zeitdruck bearbeitet werden müssen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihre Steuererklärung, prüfen die Bescheide und legen gegebenenfalls den passenden Rechtsbehelf ein.

Sollten Sie selbst unerwartete Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten haben können wir nur raten, zeitnah einen steuerlichen Berater aufzusuchen und keinesfalls die einmonatige Einspruchsfrist einfach verstreichen zu lassen.