Französisches und internationales Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Französisches und internationales Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in der steuerlichen und rechtlichen Beurteilung von internationalen Nachlässen und Nachlassplanung einschließlich der Unternehmensnachfolge.

  • Begleitung von Nachfolgeplanungen unter steuerlichen Gesichtspunkten
    • Prüfung der geringstmöglichen steuerlichen Belastung
    • Erstellung von Alternativkonzepten zur Senkung der steuerlichen Belastung
    • Beratung zur Verlagerung von Vermögensinteressen und Wohnsitz, pp.
    • Gestaltung von Verfügungen zu Lebzeiten und letztwilligen Anordnungen

+++ AKTUELL +++ BESTEUERUNG ERNEUT VERSCHÄRFT
Die durch Präsident Hollande geplante Gesetzesänderung wurde auf den Weg gebracht: Der Kinderfreibetrag wird auf 100.000 EURO herabgesetzt und der Freibetrag kann nur noch alle 15 Jahre erneuert werden!+++

 

+++Keine Anrechnung französischer Erbschaftsteuer+++

Vor Inkrafttreten des deutsch-französischen ErbSt-DBA am 03.04.2009 kann französische Erbschaftsteuer auf französisches Kapitalvermögen auf die anteilige deutsche Erbschaftsteuer nicht angerechnet werden. Siehe hierzu die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21.12.2011.